offener Brief an Grossratspolitiker Luzern

Re: offener Brief an Grossratspolitiker Luzern

Beitragvon Team bfzs » 29. Aug 2009, 23:23

Verfasst am: 22.03.2007, 02:21 Rüegg Viktor, Chance21

Als Grossratskandidat der Bewegung CHance21 beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Eine Fahrt mit dem Rollstuhltaxi soll für den Behinderten gleich viel kosten wie eine OeV-Fahrt für Nichtbehinderte. Und die Mitfinanzierung der Behindertenfahrdienste hat via Verband OeV und damit via Steuern zu erfolgen. Auf der Kostenseite ist anderseits zu berücksichtigen, dass dem Behinderten wie dem Nichtbehinderten Wartezeiten mit Mass zuzumuten sind, da Oev (und andere Verkehrsmittel) nicht jederzeit zur Verfügung stehen können. Das Ausmass des Verkehrs ist generell zurückzufahren (Oekologie, Stress und Hetze ...).

Freundliche Grüsse, Viktor Rüegg, 6005 Luzern
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Re: offener Brief an Grossratspolitiker Luzern

Beitragvon Team bfzs » 29. Aug 2009, 23:24

Verfasst am: 22.03.2007, 02:34 Budmiger Marcel, SP Stadt

Vielen Dank für Ihr Engagement für einen für die Betroffenen bezahlbaren Behindertentransport. Ich hoffe ihr Einsatz wird im Grossen Rat gehört. Ihre aufgestellten Forderungen unterstütze ich voll und ganz. Es ist traurig, wie die bürgerlichen PolitikerInnen ihre Versprechungen vom Abstimmungskampf zum Neuen Finanzausgleich (NFA) vergessen haben. Der NFA ist nun tatsächlich zur Abbauvorlage verkommen, insbesondere im Kanton Luzern, wo Steuersenkungen Priorität vor den schwächeren unserer Gesellschaft haben - seien dies Behinderte, Sozialhilfeempfänger oder Personen, die auf eine ausreichende Prämienverbilligung der Krankenkasse angewiesen sind.

Zu Ihren konkreten Fragen:

Wie viel darf eine Fahrt mit dem Rollstuhltaxi kosten ? Erstrebenswert wären die gleichen Preise wie für den übrigen ÖV. Falls dies nicht umsetzbar ist, ist ein maximal doppelter Fahrpreis des übrigen ÖV-Angebotes akzeptabel. Als Kompromisslösung könnte eine Unterscheidung von
notwendigen Fahrten (Arztbesuch, etc.) und Freizeitfahrten (welche dann dem doppelten ÖV-Preis entsprechen würden) eingeführt werden.

Wie sollen die Behindertenfahrdienste bis zur Umsetzungen des neuen kantonalen Behindertentransport-Leitbildes bis 2009 überleben ?

Einen Solidaritätsaufschlag lehne ich ab, da die regionalen Fahrpreise des ÖV für Einzelbillete schon entsprechend hoch sind. Wie der Zuschlag für Abos berechnet werden könnte ist mir zudem unklar. Zudem sollte hier die
Allgemeintheit einen Beitrag zur Integration von Behinderten leisten und nicht nur ÖV-BenutzerInnen


[X] Mitfinanzierung der Behindertenfahrdienste via Verband öffentlicher Verkehrsmittel. Damit wären die Stadt, die Gemeinden und der Kanton eingebunden.

Diese Forderung unterstütze ich voll und ganz. Der Behinderten-Transport soll z.B. in Form von Rufbussen, als integraler Bestandteil des öffentlichen Verkehrsnetzes betrachtet und dementsprechend auch staatlich subventioniert werden.

Falls eine solche Lösung nicht genügend rasch umgesetzt werden könnte, da der Verband öffentlicher Verkehrsmittel zu schwerfällig sein könnte, so sind Beiträge aus dem ordentlichen Budget unumgänglich. Gerade die viel geforderte Integration in die Arbeitswelt von Behinderten ist nur möglich, wenn eine bezahlbare und diskriminierungsfreie Mobilität der Betroffenen möglich ist.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei ihrer Überzeugungsarbeit und einen "langen Schnauf".

Herzliche Grüsse
Marcel Budmiger
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Re: offener Brief an Grossratspolitiker Luzern

Beitragvon Team bfzs » 29. Aug 2009, 23:25

Verfasst am: 22.03.2007, 02:41 Dettling Trix, SP Buchrain

hier meine Stellungnahme.

[X] 2 x ÖV,

Wie sollen die Behindertenfahrdienste bis zur Umsetzungen des neuen kantonalen Behindertentransport-Leitbildes bis 2009 überleben ?

[X] Finanzierung durch den Kanton mittels Geldern aus den Neuen Finanzausgleich

Mit freundlichen Grüssen
Trix Dettling, Grossrätin SP, Buchrain
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Re: offener Brief an Grossratspolitiker Luzern

Beitragvon Team bfzs » 29. Aug 2009, 23:26

Verfasst am: 22.03.2007, 23:38 Gilles Morf, Chance21 Kriens

Ich hoffe, dass das wichtige Anliegen zu Gunsten der Menschen mit Behinderung bald umgesetzt wird.

Solange das ÖV-System nicht vollständig für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer benutzbar gemacht wird, sind für Menschen mit Behinderung Rollstuhl-Taxis zur Verfügung zustellen. Diese Fahrten dürfen nicht mehr kosten als ein normales ÖV-Ticket.

Wie sollen die Behindertenfahrdienste bis zur Umsetzungen des neuen kantonalen Behindertentransport-Leitbildes bis 2009 überleben ?
[X] Damit auch Behinderte zum ÖV-Tarif fahren können, wird auf den Billetten ein Solidaritätsaufschlag von max 5 Rappen erhoben.
Gute Idee!

[X] Mitfinanzierung der Behindertenfahrdienste via Verband öffentlicher Verkehrsmittel. Damit wären die Stadt, die Gemeinden und der Kanton eingebunden.
Menschen mit Behinderung müssen ihre Mobilität nicht selbst erbetteln. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass diese Menschen mitberücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüssen und bestem Dank für Ihren Einsatz.
Gilles Morf
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Re: offener Brief an Grossratspolitiker Luzern

Beitragvon Team bfzs » 29. Aug 2009, 23:28

Verfasst am: 22.03.2007, 23:48 Schoch Barbara, Chance21 Kriens

Wie viel darf eine Fahrt mit dem Rollstuhltaxi kosten ?
[x] 1 x ÖV ,

Begründung: Ich erwarte von unserer Gesellschaft, dass gewisse – vor allem benachteiligte - Menschen einen Solidaritätsbeitrag empfangen dürfen. Dies soll besonders für Menschen mit Behinderung gelten, da sie für ihre Lebensbewältigung ständig für alltägliche Dinge grossen Aufwand und Krafteinsatz benötigen. Sie haben ohnehin um vieles, was uns leicht fällt, zu kämpfen. Solche Solidaritätsbeiträge der Bessergestellten gegenüber den Benachteiligten oder Bonus für gewisse Gruppen existieren bereits heute schon. Z.B.:
- Kinder bis zu 6 Jahren fahren gratis
- Mitgeführte Hunde zahlen eine reduzierte Taxe
- Militärangehörige erhalten Ermässigungen oder Gratisfahrten
- National- und Ständeräte erhalten das GA
- Etc.
Es ist höchste Zeit, dass die verantwortlichen Regierungs- und Grossräte sich einsetzen für ganz normale Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung. Sie gehören auch zu unserer Gesellschaft, bezahlen Steuern und bedürfen des Schutzes und unserer Solidarität.

Wie sollen die Behindertenfahrdienste bis zur Umsetzungen des neuen kantonalen Behindertentransport-Leitbildes bis 2009 überleben ?
[x] Damit auch Behinderte zum ÖV-Tarif fahren können, wird auf den Billetten ein Solidaritätsaufschlag von max 5 Rappen erhoben.
Finde ich eine sehr gute Idee und unterstütze ich vollumfänglich.
[x] Mitfinanzierung der Behindertenfahrdienste via Verband öffentlicher Verkehrsmittel. Damit wären die Stadt, die Gemeinden und der Kanton eingebunden.
Ich fände es gut, wenn das Rollstuhltaxi im Verband öffentlicher Verkehrsmittel integriert wäre und die angeschlossenen Gemeinden sowie der Kanton dafür aufkommen müssten. Das Rollstuhltaxi darf nicht einfach privaten Organisationen überlassen werden.

Wenn ein neues Quartier gebaut wird, fordern die Bewohner die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Gemeinde ist in der Regel bemüht, dieser Forderung nachzukommen. In den Quartieren wohnen Menschen, die sowohl die Möglichkeit hätten, mit dem Auto, per Velo oder zu Fuss den Weg zu bestreiten. Für diese Menschen wird ein Bus-Angebot geschaffen. Und für Menschen mit Behinderung? Auch sie zahlen Steuern und haben das Recht auf eine ihrer Behinderung angepassten Mobilität für das Einkaufen, Sozialkontakt, Arbeit und Freizeit. Diese Mobiltät darf auf keinen Fall mehr kosten als die normale öV-Preise.

Ich danke Ihnen für Ihr grosses Engagement für dieses wichtige Anliegen.

Mit freundlichen Grüssen
Barbara Schoch
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